AGBs/Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Allgemeines
(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.

(2) Der Vertragstext wird gespeichert. Sie können die allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit auf dieser Seite einsehen. Ihre konkreten Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht per Internet abrufbar.

§2. Lieferung / Versand
(1) Die Annahme Ihrer Bestellung erfolgt durch Versenden der Ware. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands.

(2) Geliefert wird durch einen geeigneten, von Folien-BOX gewählten, Versanddienstleister. Vom Käufer ist eine Portopauschale zu tragen, welche vom Bestellwert und von dem Ort, an den geliefert werden soll, abhängig sein kann.

§3. Preise
(1) Berechnet werden die am Bestelltag gültigen Netto Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

§4. Bezahlung
(1) Die Bezahlung erfolgt per Vorkasse, Bar oder per Rechnung* (*nur bei Dauerkunden).

(2) Der Kaufpreis ist sofort ohne Abzug fällig.

(3) Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung seitens Folien-Box 12 Tage nach Lieferung der Ware in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Die Verzugsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Soweit die vom Kunden gewählte Zahlungsweise trotz vertragsgemäßer Durchführung seitens Folien-BOX nicht durchführbar ist, insbesondere weil eine Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung oder Angabe falscher Daten nicht möglich ist, hat der Kunde Folien-BOX oder dem von ihm mit der Abwicklung beauftragten Dritten die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.

(5) Folien-BOX ist berechtigt, sich bei der Abwicklung der Zahlung der Dienste vertrauenswürdiger Dritter zu bedienen.

a) Bei Zahlungsverzug des Kunden darf Folien-BOX seine Forderungen an ein Inkassobüro abtreten und die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten an diesen Dritten übertragen.

b) Im Falle der Einschaltung Dritter in die Zahlungsabwicklung, gilt die Zahlung im Verhältnis zu Folien-BOX erst dann als geleistet, wenn der Betrag vertragsgemäß dem Dritten zur Verfügung gestellt wurde, so dass der Dritte uneingeschränkt darüber verfügen kann.

§5. Widerrufsrecht
(1) Der Kunde hat das Recht, seine Bestellung ohne Angabe von Gründen schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail oder durch Rücksendung der Waren innerhalb von 1 Monat zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Empfang der Waren, jedoch nicht vor Erhalt einer schriftlichen Belehrung über das Widerrufsrecht. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist zu richten an die unten genannte Adresse per Post, E-Mail oder Fax.

(2) Nach §312d BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Das gilt insbesondere für Produkte, die mit den Designs (Texte oder Motive) des Kunden bedruckt werden. Die gesetzlichen Gewährleistungs-rechte bleiben hiervon unberührt.

(3) Unfrankierte Rücksendungen werden von Folien-BOX nur auf ausdrückliche Absprache mit einem Servicemitarbeiter angenommen. Bei Rücksendungen ab einem Warenwert von 40 € erstattet Folien-BOX die Portokosten im Nachhinein zurück.

§6. Gewährleistung/Beanstandung
(1) Offensichtliche, insbesondere sichtbare Mängel an der gelieferten Ware (Produkt- und Druckmängel) einschließlich Transportschäden können unter genauer Beschreibung per Post, Fax oder E-Mail reklamiert werden.

(2) Mängelhaftung

a) Bilder, Poster und Folien werden anhand von Kundenvorlagen verarbeitet. Die Qualität der Vorlagen (Auflösung, Größe…)  ist ausschlaggebend für das Ergebnis. Das Produkt gilt als mangelhaft, wenn es nicht dem technischen Standard digitalen Druckes entsprechen. Bei unerheblichen Mängeln bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden.

b) Als Mängel gelten nur technische Fehler, die nach dem aktuellen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte. Farbliche Differenzen, Bildbeschnitt oder Farbverschiebungen zwischen den Bildern und Postern und den Originaldaten sind keine Mängel. Eine Qualitätseinbuße durch eine mangelhafte Qualität (zum Beispiel Auflösung) der Originalbilddaten stellt ebenfalls keinen Mangel dar.

c) In Glasdekor-, Sonnen- oder Splitterschutzfolien, die vor Ort beim Kunden montiert werden, können u.U.  Staubeinschlüsse entstehen, da eine komplett staubfreie Umgebung nicht gewährleistet werden kann. Dies stellt trotz allergrößter Sorgfalt somit  keinen Mangel dar.

(3) Flockdrucke und Flexdrucke sind mit bis zu 40°C waschbar. Links waschen und links auf niedrigster Stufe bügeln.

§7. Urheberrechte an Druckdesigns, Haftungsfreistellung
(1) Übermittelt der Kunde ein eigenes Design oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Kunde gegenüber Folien-BOX, dass das Design frei von Rechten Dritter ist. Etwaige Urheber- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Auch versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt.

(2) Der Kunde wird Folien-BOX auf erstes Anfordern von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden. Der Kunde erstattet Folien-BOX alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden. Der Kunde ist verpflichtet, Folien-BOX unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden.

(3) Das Urheberrecht für Enwürfe, Scribbles, Gestaltungen, Logos, Layouts etc liegt ausschließlich bei Folien-BOX. Diese Leistungen sind im Rahmen eines Auftrages kostenfrei; ohne Auftrag werden die vorgenannten Dienstleistungen nach Stundensatz in Rechnung gestellt. Die Weitergabe der Daten ohne Absprache kann strafrechtlich verfolgt werden (UrhG §17).

§8. Technische und gestalterische Abweichungen
(1) Wir behalten uns bei der Vertragserfüllung ausdrücklich Abweichungen vor gegenüber den Beschreibungen und Angaben in unseren Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen und elektronischen Unterlagen hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale, soweit diese für den Besteller zumutbar sind.

§9. Erfüllung
(1) Für die Erfüllung seiner Pflichten als Verkäufer behält sich Folien-BOX die Zusammenarbeit mit Dritten vor.

§10. Datenschutz
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine auftragsbezogenen Daten elektronisch gespeichert werden. Nur auf ausdrücklichen Wunsch werden diese gelöscht.

(2) Folien-BOX ist berechtigt, bei der Vertragsdurchführung die Dienste vertrauenswürdiger Dritter in Anspruch zu nehmen. Folien-BOX kann daher im auf das Notwendige beschränkten Umfang personenbezogene Daten an diese vertrauenswürdigen Dritten zum Zwecke der Vertragsdurchführung übermitteln. Die übermittelten Daten werden bei diesen für die Dauer der Vertragsabwicklung gespeichert und gemäß den vertraglichen Bestimmungen verarbeitet und genutzt. Die Vertragspartner von Folien-BOX sind verpflichtet, die Daten unverzüglich nach der Vertragsdurchführung zu löschen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Folien-BOX versichert ausdrücklich, keine personenbezogenen Daten zu Werbezwecken an Dritte weiterzugeben.

§11. Gerichtsstand
(1) Ist der Vertragspartner Kaufmann, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der ausschließliche Gerichtsstand Stuttgart. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird.

§12. Teilunwirksamkeit

(1) Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommende Bestimmung vereinbaren. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

04/2010
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Paul Stefan Jäckel
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